Baustellenüberwachung

Anwendungsfälle, Ziele und Lösungen.

Anwendungsfälle und Aufgaben

Die Baustellenüberwachung erfüllt verschiedene Aufgaben und Ziele – von reinen Überwachungszwecken bis hin zu dokumentativen Funktionen.

1. Schutz vor Diebstahl

  • Diebstahl von Werkzeugen und Maschinen
  • Materialdiebstahl (Kupfer, Holz, Kabel, Betonstahl)
  • Treibstoffdiebstahl bei Baumaschinen
  • Entwendung von Kleinmaterial (Akkus, Laser, Schraubkisten)

2. Schutz vor Vandalismus und Littering

  • Beschmieren von Containern und Fassaden
  • mutwilliges Zerstören von Bauteilen
  • Abfallablagerungen auf dem Areal
  • Eindringen auf die Baustelle
  • Kranbesteigung als «Mutprobe» am Wochenende

3. Kontrolle von Lieferungen und Materialflüssen

  • Anzahl LKW-Ladungen überprüfen
  • Betonlieferungen und -zeiten nachweisen
  • Entsorgungsfahrten prüfen
  • Vergleich von abgerechneter vs. tatsächlich gelieferter Menge

4. Marketing und Kommunikation

  • Bereitstellung von Live-Ansichten für Bauherren
  • transparente Dokumentation für Investoren
  • öffentliche Zeitrafferfilme für Webseiten
  • Updates für Social Media und Pressearbeit

5. Dokumentation des Baufortschritts

  • tägliche oder wöchentliche Fortschrittskontrolle
  • Nachvollziehbarkeit versteckter Arbeitsschritte
  • Dokumentation für Abnahmen und Übergaben
  • Unterstützung bei Baujournal, Reporting und Kommunikation
  • Zeitraffer als Projektübersicht (intern oder öffentlich)

6. Beweissicherung bei Streitfällen

  • Dokumentation von Mängeln und Schäden
  • Klärung, ob Schutzmassnahmen ausgeführt wurden
  • Nachweis von Wetterereignissen (z. B. Unwetter, Sturm)
  • Rekonstruktion von Abläufen bei Unfällen

7. Erhöhung der Sicherheit auf der Baustelle

  • Überwachung von Gefahrenzonen
  • Erkennen von riskanten Bewegungen oder Fahrwegen
  • Kontrolle von Zutritten (unbefugte Personen)
  • Unterstützung bei Sicherheitskonzepten und Schulungen
  • optische Kontrolle bei Nachtbetrieb oder Schichtarbeiten

8. Unterstützung der Bauleitung

  • ortsunabhängige Kontrolle (Mobile/Remote)
  • schneller Überblick für Entscheide
  • bessere Koordination von Subunternehmern
  • Vermeidung teurer Fehlleistungen («falsches Gewerk zur falschen Zeit»)

9. Monitoring bei grossen Infrastrukturbauten

  • Tunnel- und Brückenbau
  • Verkehrsanlagen
  • Arbeiten im Gleisbereich
  • Hochwasserschutzanlagen
  • Areale mit Publikumsverkehr

Lösungen

Baustellen können auf unterschiedliche Weise überwacht werden – je nach Ziel, Risiko und Projektgrösse. Zu den wichtigsten Lösungen gehören menschliche Sicherungsmassnahmen, technische Überwachung mit Zeitraffer- oder Videokameras sowie mobile Videoeinheiten wie Überwachungstürme. Jede Methode hat eigene Stärken, Einsatzgebiete und Kostenstrukturen. Nachfolgend finden Sie einen Überblick über diese vier Hauptlösungen sowie eine umfassende Tabelle mit Vorteilen, Nachteilen, Preisen und weiteren Kriterien.

1. Bewachungspersonal

Bewachungspersonal sorgt für sichtbare Präsenz auf der Baustelle. Dazu gehören Rundgänge, Zugangskontrollen und Interventionen im Ereignisfall. Diese Lösung eignet sich besonders für Risiken, die menschliche Einschätzung erfordern, oder für Areale, die schlecht technisch überwacht werden können. Sie ist flexibel, jedoch kostenintensiv und nicht rund um die Uhr lückenlos.

2. Zeitrafferkamera

Zeitrafferkameras erfassen den Baufortschritt über den gesamten Projektzeitraum. Sie eignen sich zur Dokumentation, Nachweisführung und Kommunikation mit Bauherrschaft, Investoren oder Öffentlichkeit. Sie bieten oft auch Live-Bilder, sind aber primär auf Fortschrittsdokumentation ausgelegt und weniger auf aktive Sicherheitsüberwachung.

3. Videoüberwachungskamera

Überwachungskameras bieten Live-Einblick in die Baustelle und – je nach Modell – schwenk- und zoombare Perspektiven (PTZ). Sie sind ein effizientes Mittel gegen Diebstahl, Littering und Vandalismus und eignen sich besonders für sicherheitskritische Bereiche. Moderne Systeme unterstützen KI-basierte Objekterkennung und arbeiten zuverlässig über 4G/5G.

4. Mobiler Videoturm

Mobile Videotürme sind sofort einsatzbereite Überwachungseinheiten mit Kameras, Beleuchtung, Lautsprechern und oft eigener Stromversorgung. Sie decken grosse Areale ab, wirken stark abschreckend und eignen sich besonders für kurzfristige oder wechselnde Baustellen. Die Mietkosten sind höher, dafür ist der Einsatz sehr flexibel.

Lösungen Baustellenüberwachung im Vergleich

Lösung Einsatzgebiet Vorteile Nachteile Kosten
Zeitrafferkamera Dokumentation, Nachweis, Marketing ideale Fortschrittsübersicht, wenig Aufwand, attraktives Marketinginstrument kein kontinuierliches Echtzeit-Livebild ab 190.-/Mt.
Videoüberwachung unbeweglich Zugänge, Lagerplätze, Materialzonen kostengünstig, zuverlässig, stabile Perspektive keine Beweglichkeit ab 190.-/Mt.
Videoüberwachung beweglich (PTZ-Kamera) grosse Areale, Detailansichten flexibel, zoomt weit, ideal für Prozesse grössere Bauweise als Fixkamera ab 290.-/Mt.
Mobiler Videoturm Grossbaustellen, Events extrem abschreckend, autonom/beweglich, schnell installiert höhere Kosten ab 490.-/Mt.
Drohnenflüge Momentaufnahme, Marketing attraktive Perspektive Momentaufnahme, keine Echtzeitüberwachung auf Anfrage
Bewachungspersonal Schutz vor Diebstahl, Vandalismus, Zugangskontrollen direkte Intervention, menschliche Einschätzung, flexibel sehr hohe Kosten, nicht lückenlos, abhängig von Personal 25'000/Mt.
Alarmanlage (Bewegung, Türkontakt) Innenräume, Container, Lager schnelle Reaktion ohne Kamera keine Beweissicherung je nach Ausführung

Rechtliche Aspekte

In der Schweiz müssen bei der Baustellenüberwachung datenschutzrechtliche Bestimmungen (Schweizer Datenschutzgesetz) eingehalten werden.

 

Webcams & Zeitrafferkameras

Unsere Baustellen-Webcams und Zeitrafferkameras werden in der Regel so positioniert, dass die ganze Baustelle auf einem Bild zu sehen ist. Einzelne Objekte, wie Personen und Fahrzeuge bzw. deren Kennzeichen sind deshalb auf dem Bild sehr klein. Personen sind dadurch nicht identifizierbar und Kennzeichen sind nicht lesbar.

Zitat aus der Webseite des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten:

Enthalten die abrufbaren Bilder keine Angaben über bestimmte oder bestimmbare Personen, sind keinerlei datenschutzrechtliche Bedenken einzuwenden.

Falls es jedoch möglich ist, Personen zu bestimmen, liegt ein Bearbeiten von Personendaten im Sinne von Art. 5 lit. d DSG vor. Bestimmbar ist eine Person auch dann, wenn sie zwar durch ihre Daten nicht eindeutig identifiziert wird, aus den Umständen, das heisst aus dem Kontext einer Information (z.B. Gegenstände, Kleidung, Fahrzeuge etc.) aber auf sie geschlossen werden kann.

Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB): https://www.edoeb.admin.ch/de/webcams-in-oeffentlich-zugaenglichen-gebieten

Wir bieten für unsere Baustellenkameras und Zeitrafferkameras diverse Datenschutzoptionen, wie Verpixelung von statischen Bereichen, Verpixelung von Gesichter und einen Personenfilter. Zudem können wir Webcambilder zeitverzögert publizieren und das Zeitfenster für die Publikation einschränken.

 

Videoüberwachung

Unsere Videoüberwachungslösungen werden situativ geplant und durch unsere Spezialisten in Betrieb genommen. Wir halten uns stehts an das Datenschutzgesetz und setzen dieses um.  

Zitat aus der Webseite des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten:

Der Aufnahmebereich muss sich auf das eigene Grundstück beschränken. Weder das Nachbargrundstück noch der öffentliche Raum (z.B. Trottoir) dürfen miterfasst werden.

Der Betrieb einer Videoüberwachungsanlage muss gerechtfertigt sein. Als Rechtfertigung wird oft die Sicherheit von Personen oder der Schutz von Objekten herangezogen (überwiegendes privates Interesse)

Eine Videoüberwachung muss verhältnismässig und zweckmässig sein. D.h. die Beeinträchtigung der Privatsphäre der gefilmten Personen muss in einem vernünftigen Verhältnis zum Zweck stehen.

Die Videoüberwachung muss transparent, d.h. klar erkennbar sein. Die Betroffenen müssen darüber informiert werden, dass sie gefilmt werden, bevor sie den Aufnahmebereich der Kamera betreten.

Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB): https://www.edoeb.admin.ch/de/videoueberwachung-durch-private

 

Wir planen zusammen mit unsern Kunden die optimale Lösung und beachten die rechtlichen Vorgaben. Zusätzlich erhalten unsere Kunden kostenlose Hinweis-Banner "Videoüberwacht" für die Zufahrten und Zugänge zur Baustelle. Die Videotürme sind ebenfalls entsprechend mit "Videoüberwacht" beschriftet. Damit ist sichergestellt, dass jede Person, die die Baustelle betretet, informiert wird. Das Bildmaterial speichern wir nur solange es nötig ist und führen ein Audit-Log über die Zugriffe.

Professionelle Montage der Baustellenkamera durch unsere Techniker

Häufige Fragen zu Baustellen-Überwachung

Ist die Baustellenüberwachung erlaubt?

Warum benötige ich eine Baustellenüberwachung?

Wirkt eine Baustellenkamera abschreckend?

Was ist der Unterschied zwischen Zeitrafferkameras und Überwachungskameras?

Was kostet eine Baustellenüberwachung?